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23. August 2010
Die von einigen Krankenkassen eingeführten Zusatzbeiträge, werden von vielen Versicherten offensichtlich nicht geleistet. Nach Zeitungsberichten soll die Zahl der Schuldner, bei annähernd 1 Million liegen, was bei ca. 8,5 Millionen durch den Zusatzbeitrag Betroffener, ein nicht unerheblicher Teil ist. Um die gesetzlichen Krankenkassen, die diese zusätzlichen Beiträge fordern, bei der Lösung dieses Zustandes zu stärken, will die Bundesregierung eine Strafe zwischen 30 und maximal 225 € möglich machen. Das hier wohl hart durchgegriffen wird, ist anzunehmen, da die Krankenversicherung massiv unter Finanznot leidet, und hier nach dem Motto
„ wehret den Anfängen“ verfahren wird. In kürzester Zeit sollen Maßnahmen festgelegt werden, so dass ab Anfang 2011 mit gesetzlichen Änderungen zu rechnen ist. Für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, besteht in vielen Fällen aber die Möglichkeit den Zusatzbeiträgen ganz einfach aus dem Wege zu gehen, in dem sie zu einer Kasse ohne diese Beitrag wechseln.
Das dies nicht mit Leistungseinbußen einhergehen muss, zeigt auch der letzte Test der Stiftung Warentest die zwei Krankenkassen zu den Testsiegern gekürt hat, die keine zusätzlichen Beiträge erheben.
13. Juli 2010
Störung der Telefonverbindung der Deutschen Telekom
Am 2.Juli 2010 wurden am frühen Morgen, die Telefonverbindungen tausender Kunden zur Insel Rügen und Hiddensee gekappt. Grund dieser unfreiwilligen und unplanmäßigen Störung, war wohl die Beschädigung eines Glasfaser- und Kupferkabels der Deutschen Telekom, durch Tiefbauarbeiten einer Straßenbaufirma im Bereich Stralsund.
Für Stunden wurde dadurch nicht nur die Telekommunikation per Festnetz, sondern auch mittels Funktelefon sowie die Datenübertragung von Geldautomaten und Internetverbindungen gestört.
Die meisten Unternehmen haben zur Absicherung für solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Wobei es sich hier besonders lohnt eine ausführliche Beratung durch den Versicherungsvermittler in Anspruch zu nehmen.
Denn es gibt hier gar nicht so selten Fälle, in denen solche Risiken eben nicht mit den augenscheinlichen Versicherungssummen für Sachschäden abgesichert sind, sondern mit geradezu erschreckend niedrigen Begrenzungen. Diese so genannten Sublimits können für viele Unternehmen zu unerkannten tickenden Zeitbomben werden.
Auch für andere Firmen als die zuvor genannten, sind solche Einschränkungen durchaus üblich und bedrohen im schlimmsten Fall sogar die Existenz Ihres Unternehmens.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Profis und schließen Sie so, solche Fallen aus.
26. März 2010
Die geplante Reformierung des Gesundheitswesens wird wohl noch höchst komplizierte Arbeitsstunden für die Bundesregierung mit sich bringen. Dass der Einstieg in die geplante Kopfpauschale oder „Einkommensunabhängige Gesundheitsprämie“ – das Wortkonstrukt stärkt die Begeisterung der Versicherten wohl kaum – damit vollzogen werden soll ist offensichtlich. Wie populär solche Beitragssteigerungen sind, lässt sich derzeit gut an der Wechselwelle bei den Beitragszuschlag erhebenden Krankenkassen ausmachen, denen die Mitglieder scharenweise den Rücken zuwenden Trotz vollmundiger Beteuerungen unseres Gesundheitsministers Philipp Rößler, ist vielen Mitbürgern unklar wie der ebenfalls angekündigte Sozialausgleich finanziert werden soll, wenn das ebenfalls ausgegebene Ziel der FDP, Steuerbelastungen für die Bundesbürger zu reduzieren, erreicht werden soll. Unbestritten ist jedoch, dass eine schwierige Zeit für die gesetzlichen Sicherungssysteme und unser Gesundheitswesen vor uns liegt und Herr Rösler damit eine Mammutaufgabe vor seinen Augen hat. Bleibt uns an dieser Stelle nur, der Bundesregierung bei deren Bewältigung viel Erfolg zu wünschen – und das in unser aller Interesse.
8. März 2010
Schäden am eigenen Kraftfahrzeug werden über die Fahrzeugversicherung ( Kasko) reguliert. Für die Fälle in denen der Schaden nicht selbst verursacht wurde, sondern durch Sturm, wie beispielsweise Äste oder durch andere umher fliegende Gegenstände, kommt dann die Teilkaskoversicherung auf. Der Vorteil für den Inhaber liegt darin, dass bei einem Teilkaskoschaden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig wird, und es keine Rückstufungen wie in der Vollkaskoversicherung gibt. Für Gegenstände die zwar durch Windeinwirkung abgerissen wurden, aber schon länger auf der Strasse lagen, muss jedoch die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Ist der Schaden schließlich reguliert steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
22. Februar 2010
Prüfung von kartellrechtlichen Vorwürfen bei GKV
Wie schon zuletzt berichtet wurde, erheben mehrere gesetzliche Krankenversicherungen den angekündigten Beitragszuschlag. Diese Maßnahme ist nun nicht nur bei den jeweiligen Versicherten bitter aufgestoßen, sondern führt nun sogar zur Einschaltung der obersten Wettbewerbshüter. Das Kartellamt bestätigte, dass mehrere Prüfungen zu unlauteren Beitragsabsprachen gestartet wurden. Zu klären wird in diesem Zusammenhang auch sein, ob die genannte Behörde für diese Fälle überhaupt zuständig ist. Die Krankenkassen selbst sehen hier nämlich nur das Sozialgesetzbuch als maßgebend an.
Die Erhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen jedoch, haben zu massiven Kündigungseingängen, bei den jeweiligen Kassen und damit Wechseln zu anderen Krankenversicherungen geführt. Mit Hilfe von Versicherungen-MV können Sie auch unkompliziert und schnell einen Wechsel vornehmen.
Derzeit sogar noch, mit einem Sonderbonus durch uns – in der Attrakivität erhöht!!!
Liste gesetzlicher Kassen
16. Februar 2010
Das Thema Quotelung in der Kaskoversicherung wird immer dann in den Focus rücken, wenn ein Kraftfahrer grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Dadurch wird nach neuem Recht, das alte, verbraucherunfreundliche „Alles oder nichts Prinzip“ abgeschafft.
Nun wurde für mehrere Beispielfälle, eine Empfehlung zur Kürzung der Entschädigung als Orientierungshilfe gegeben. Ob Streitfälle vor Gericht dadurch wirklich einfacher werden sei einmal dahin gestellt, da die empfohlenen Kürzungen von 0 bis 100% differieren.
Für Situationen die beim Kraftfahrer immer wieder für Unmut sorgen, lässt sich aber auch schon im Vorfeld Sorge tragen. Denn mit den Kfz-Versicherungen können auch Tarife abgeschlossen werden, die selbst bei grober Fahrlässigkeit zu 100 Prozent leisten.
Hiervon ausgenommen sind aber in jedem Falle, Fahrten unter Alkohol ab 0,5 Promille und/oder Drogeneinwirkung.
Für den Bereich Haftpflichtversicherung gilt aber, dass diese in jedem Falle die Opfer entschädigen muss. Der Versicherer ist dann jedoch berechtigt, den grob fahrlässig Handelnden in Regress zu nehmen. Auch hier soll dann der neue „Goslarer Orientierungsrahmen“ als Anhaltspunkt für die Entschädigungsquote gelten.
Im Zuge dieser Neuerungen empfiehlt sich einmal mehr, eine gute Rechtsschutzversicherung um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
4. Februar 2010
Die gesetzliche Krankenversicherung im Blickpunkt
In den letzten Tagen hat sich nun bestätigt was größtenteils schon erwartet wurde. Einige gesetzliche Krankenkassen haben den Schritt hin zum Zusatzbeitrag vollzogen. Die Mittel aus dem Gesundheitsfond reichen bei vielen Kassen nicht aus, um die Kosten für die medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu decken. Zu den ersten Krankenversicherungen die diese Maßnahme jetzt durchsetzen, gehören beispielsweise die DAK und die Deutsche BKK. Großes Rätsel hierbei bleibt, wieviele Kassen, mit welchen Zusatzbeiträgen folgen werden. Das viele folgen, ist angesichts fehlender knapp 8Milliarden( 8 Milliarden!!!) € absehbar. Welcher Kasse letztendlich wieviel fehlt, und wie transparent diese Situation wirklich gehandelt wird, bleibt abzuwarten. Den Versicherten allerdings steht, im Falle eines durch die Krankenversicherung erhobenen Zusatzbeitrages, ein Sonderkündigungsrecht zu .
Diese Maßnahme kann im gravierendsten Fall mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass dieses Sonderkündigungsrecht nicht zutrifft für Mitglieder, die einen Wahltarif mit ihrer Kasse vereinbart haben.
Zu hoffen bleibt, dass die Krankenkassen nun auch wirklich verstärkt an ihrer eigenen Effizienz arbeiten und nicht nur unisono die Beiträge anheben.
Bei der Wahl einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung, mit einigen nicht unwesentlichen Leistungsvorteilen, sind wir gern, auch ihr Partner.
10. Januar 2010
An diesem Wochenende ist es in weiten Teilen Mecklenburg Vorpommerns zu starken Schneefällen, sowie Verwehungen und damit zu massiven Behinderungen gekommen.
Tief „Daisy“ ist für das Wetterchaos in unserem Land verantwortlich und möchte uns wohl zumindest noch bis Montag beehren.
Viele Landstrassen sind unpassierbar geworden, aber auch die A20 ist teilweise nicht mehr befahrbar. Auf der A20, zwischen Neubrandenburg und Greifswald, in der Nähe der Anschlussstelle Süderholz, sind sogar mehr als 100 Autofahrer in den Schneemassen stecken geblieben. Trotz Grosseinsatz schweren Gerätes ist die Lage immer noch sehr angespannt.
Alle Kraftfahrer sollten darauf achten, dass sie nicht mit leerem Tank auf Reisen gehen und möglichst warme Gertränke und auch Decken mit sich nehmen, für den Fall das man doch länger im Stau steht.
Denn bei diesen Überlastungen allerorts, kann auch der beste Automobilclub, oder Schutzbrief in der Kfz-Versicherung, nicht mehr helfen.
Für Fußgänger empfiehlt sich rutschfestes Schuhwerk, vor allem älteren Menschen kann dies unangenehme Stürze ersparen. Unfälle dieser Art, ziehen oft langwierige Heilungsphasen nach sich. Wer möchte kann für den Fall der Fälle auch eine Haushaltshilfe mit in seine normale Absicherung einschließen lassen.
7. Januar 2010
Nachdem in 2009 die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht, zur Krankenversicherung für Alle, neu eingeführt wurde, ist im Jahr 2010 auch wieder eine bedeutende Neuerung für die Menschen in unserem Land eingetreten.
Mit Beginn des Jahres wurde durch den Gesetzgeber, mit dem Bürgerentlastungsgesetz, der Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02. 2008 nachgekommen.
Somit sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich zu berücksichtigen.
Entscheidend ist dabei, dass die Absicherung vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung ist. Beiträge für private Krankenversicherungen, die über das normale gesetzliche Niveau Leistungen bieten, können nicht abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise 1-Bettzimmer und Behandlungen durch den Chefarzt, sowie auch Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Änderungen sind vor allem für Selbständige, Freiberufler und Personen die ihre Krankenversicherung allein tragen günstig, da nun die Beiträge in voller Höhe für die PKV, wenn sie sich im zuvor dargestellten Rahmen bewegen, steuerliche Berücksichtigung finden.
30. Dezember 2009
Silvester 2010
Der Jahreswechsel ist nun wieder in unmittelbarer Nähe. Wie jedes Jahr wieder, laufen nun die Vorbereitungen zu den Silvesterfeierlichkeiten auf Hochtouren.
Es empfiehlt sich, in diese Planungen auch den Schutz ihres Heimes und anderer Habseligkeiten mit einzubeziehen. Entfernen Sie dazu leicht brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen und kontrollieren Sie, ob alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Bitten Sie ihre Gäste, Feuerwerkskörper nur im Freien zu verwenden und genügend Abstand zu anderen Objekten, wie Häusern, Autos und auch Personen einzuhalten. Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang mit Silvesterraketen geboten, denn eine solche kann sich als sehr mobiler Brandsatz, vor allem bei Reet gedeckten Häusern entpuppen.
Wenn es Ihnen möglich ist ihr Kraftfahrzeug an weniger gefährdeten Orten abzustellen, nutzen Sie diese Gelegenheit. Zwar werden über die Teilkaskoversicherung, Schäden durch Brand und Explosionen reguliert, die Beule, durch die auf die Erde zurückkehrende Rakete, allerdings nur über die Vollkasko – was dann mit einer Höherstufung verbunden ist.
Also, es empfiehlt sich Vorkehrungen zu treffen, um auch einen guten Start ins neue Jahr zu sichern.
Wir wünschen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2010!
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