ALG II und eventuell bestehende private Krankenversicherung (PKV-Voll)
10. Februar 2011Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit privater Krankenvollversicherung und ALG II Fragen auf. Hierbei ist zumeist das Thema, die Übernahme der Beiträge durch die ARGE. In mehreren Verfahren wurde nun vor Sozialgerichten entschieden, dass die Kosten für den jeweils günstigsten Tarif, auch in vollem Umfang übernommen werden müssen. Begründet wurden diese Entscheidungen damit, dass der Gesetzgeber auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für diese Personengruppe sicherstellen will, dies ist aber nur unter den zuvor genannten Bedingungen möglich, so dass Kosten für die PKV also voll zu tragen sind, wenn eine Versicherung in den gesetzlichen Kassen unmöglich ist.
