Gesetzliche Krankenversicherung
4. Februar 2010Die gesetzliche Krankenversicherung im Blickpunkt
In den letzten Tagen hat sich nun bestätigt was größtenteils schon erwartet wurde. Einige gesetzliche Krankenkassen haben den Schritt hin zum Zusatzbeitrag vollzogen. Die Mittel aus dem Gesundheitsfond reichen bei vielen Kassen nicht aus, um die Kosten für die medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu decken. Zu den ersten Krankenversicherungen die diese Maßnahme jetzt durchsetzen, gehören beispielsweise die DAK und die Deutsche BKK. Großes Rätsel hierbei bleibt, wieviele Kassen, mit welchen Zusatzbeiträgen folgen werden. Das viele folgen, ist angesichts fehlender knapp 8Milliarden( 8 Milliarden!!!) € absehbar. Welcher Kasse letztendlich wieviel fehlt, und wie transparent diese Situation wirklich gehandelt wird, bleibt abzuwarten. Den Versicherten allerdings steht, im Falle eines durch die Krankenversicherung erhobenen Zusatzbeitrages, ein Sonderkündigungsrecht zu .
Diese Maßnahme kann im gravierendsten Fall mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass dieses Sonderkündigungsrecht nicht zutrifft für Mitglieder, die einen Wahltarif mit ihrer Kasse vereinbart haben.
Zu hoffen bleibt, dass die Krankenkassen nun auch wirklich verstärkt an ihrer eigenen Effizienz arbeiten und nicht nur unisono die Beiträge anheben.
Bei der Wahl einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung, mit einigen nicht unwesentlichen Leistungsvorteilen, sind wir gern, auch ihr Partner.
