Sturmschäden am Kfz
8. März 2010Schäden am eigenen Kraftfahrzeug werden über die Fahrzeugversicherung ( Kasko) reguliert. Für die Fälle in denen der Schaden nicht selbst verursacht wurde, sondern durch Sturm, wie beispielsweise Äste oder durch andere umher fliegende Gegenstände, kommt dann die Teilkaskoversicherung auf. Der Vorteil für den Inhaber liegt darin, dass bei einem Teilkaskoschaden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig wird, und es keine Rückstufungen wie in der Vollkaskoversicherung gibt. Für Gegenstände die zwar durch Windeinwirkung abgerissen wurden, aber schon länger auf der Strasse lagen, muss jedoch die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Ist der Schaden schließlich reguliert steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
