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Vorsorge mit der Riester-Rente

Riester-RenteDie Riester-Rente wurde im Jahr 2002 vom früheren der SPD zugehörigen Bundesarbeitsminister Walter Riester eingeführt. Sie stellt einen Teil der Maßnahmen dar, die der Staat den Bürgern zum Aufbau einer über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehenden Altersversorgung zur Verfügung stellt.
Die staatliche Förderung ist das wesentliche Charakteristikum der Riester-Rente. Sie besteht aus Zuschüssen und Steuervorteilen und macht die Verträge deshalb für alle Einkommensklassen gleichermaßen attraktiv. Profitieren können alle, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig wären (z.B. Mütter in Kindererziehung, Empfänger von ALG I oder II).

Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in eine Rentenversicherung einzahlt, die die Riester-Kriterien erfüllt, erwirbt damit den Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Diese setzen sich aus einer Grundzulage, die jeder Vertragsinhaber erhält und die sich auf 154 Euro im Jahr beläuft, sowie einer Kinderzulage, die 185 Euro jährlich beträgt, zusammen. Für Kinder, die nach dem Jahr 2007 geboren wurden, zahlt der Staat sogar 300 Euro.

Die Einzahlungen in Riester-Verträge können in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Auf diese Weise ergibt sich besonders für Vertragsinhaber mit Kindern und einem überdurchschnittlichen Einkommen eine sehr hohe Förderquote, die mehr als 50 Prozent betragen kann. Die maximale Einzahlung ist auf 2100 Euro je Vertrag und Jahr (abzüglich der erhaltenen Zulagen) begrenzt. Wer kein Einkommen erzielt, kann durch die Einzahlung des Sockelbeitrages (60 Euro pro Jahr) den Zulagen-Anspruch vollständig erwerben.
Über die für Sie besten Produkte für die Vertragsguthaben (Sparpläne, Investmentfonds o.ä.) informieren Sie unsere Berater gern.

Die Auszahlungsphase von Riester-Verträgen kann mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Bis zu 30 Prozent des Vertragsguthabens, das bei Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung steht, können in Form einer einmaligen Kapitalabfindung in einer Summe ausbezahlt werden. Die restlichen Mittel werden als lebenslange Rente vergütet. Während der Ansparphase sind die Guthaben in Riester-Verträgen vor Pfändung durch Gläubiger oder Anrechnung zum Vermögen im Rahmen eines Antrags auf ALG II geschützt.

Angebot & Vergleich für Vorsorge mit der Riester-Rente in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

 

 

 
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